Unterstützung für die Kreditwirtschaft in der Corona-Krise I – EZB, EBA und BaFin lockern bankaufsichtsrechtliche Vorgaben
In der Corona-Krise ist es von überragender Bedeutung, dass die Unternehmen der Realwirtschaft mit ausreichend Liquidität versorgt werden, damit sie ihre operativen Geschäftsbetriebe aufrechterhalten können. Eine zentrale Rolle für die Bereitstellung von Liquidität spielen Banken und Sparkassen – sei es in ihrer Funktion als originäre Kreditgeber, sei es als Durchleitungsstelle für Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kreditinstitute bewegen sich in einem engen aufsichtsrechtlichen Korsett, das ihnen in der derzeitigen Situation zu wenig Spielräume belässt, um ihre Funktionen angemessen zu erfüllen. Um dies zu ändern, haben die Aufsichtsbehörden jetzt reagiert.
Dr. Nils Christian Ipsen,
Dr. Lars Röh
Dienstag, der 24. März 2020