Gutscheine als neue Krisenwährung? Token als Maßnahme zur Wirtschaftsstützung

Reiseveranstalter, Kulturveranstalter und Fußballclubs haben im Moment alle das gleiche Thema. Sie haben Anzahlungen oder Vorauszahlungen von Kunden vereinnahmt, können aber aufgrund der Corona-Krise nicht liefern. Das führt zu Rückzahlungsforderungen ihrer Kunden, die existenzbedrohend sind.
Dr. Matthias Birkholz
Donnerstag, der 2. April 2020

So haben z.B. zahlreiche Fluggesellschaften angesichts der Corona-Krise ihren Flugbetrieb ganz oder überwiegend eingestellt . Hotels und Ferienhäuser in Urlaubsgebieten sind für Urlauber nicht mehr erreichbar. Im größten deutschen Urlaubsziel, Mecklenburg-Vorpommern, ist Anbietern von Unterkünften die Beherbergung von Feriengästen behördlich untersagt.

Viele Mrd. EUR an möglichen Rückforderungen

In vielen Fällen fordern Urlauber, Konzertgänger und Fußballfreunde nun ihre bereits geleisteten Zahlungen zurück. Das Volumen der in Rede stehenden Anzahlungen ist beträchtlich. Ein Vertreter eines Reisebüroverbandes bezifferte allein die bis zum Jahresende geleisteten Anzahlungen von Reisenden auf mehr als EUR 8 Milliarden.

Die flächendeckende Geltendmachung derartiger Rückzahlungen stellt nicht nur große Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen, sondern auch zahlreiche Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäuser vor erhebliche Probleme. Der Ruf nach Staatshilfe kommt bereits von gemeinhin eher selbstbewussten Playern. Bereits jetzt wird eine massenhafte Insolvenz von Reiseveranstaltern und sonstigen Unternehmen in der Reisebranche gefürchtet.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass nunmehr Luftfahrtunternehmen und andere Reiseveranstalter dazu übergehen, den Kunden, statt ihnen das Geld bar zurückzuerstatten, lieber Gutscheine für künftige Reiseleistungen anzubieten. Noch ist insoweit nur von einem Angebot die Rede, für eine einseitige Ersetzungsbefugnis fehlt derzeit noch die Grundlage.

Bundesregierung will Gutscheinlösung

Die Bundesregierung will  – so ein Kabinettsbeschluss vom heutigen (2. April 2020) Tage – diese Praxis allerdings ausdrücklich billigen und damit wohl eine Art gesetzliche Ersetzungsmöglichkeit schaffen. So soll bei abgesagten Reisen sowie bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit eine Gutscheinlösung für Kunden statt einer sofortigen Rückzahlpflicht eingeführt werden

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Zwar haben bereits die Angebote von Gutscheinen zu einem Aufschrei geführt. Die Rede ist von einem „Gutschein-Trick“ der Reiseveranstalter. Flightright-CEO Philipp Kadelbach meint auf LinkedIn: „Fluggäste sind nicht die Bank der Reiseveranstalter.“

Die Aufregung ist jedoch unberechtigt. Die Corona-Krise ist nicht die Schuld der Veranstalter, so dass es für moralische Entrüstung keinen Grund gibt. Vor allem ist die Vermeidung flächendeckender Liquiditätsabflüsse eigentlich im Interesse beider Seiten. Mit der Insolvenz von Reiseveranstaltern oder anderen Anbietern ist den Kunden nicht geholfen. Die für Pauschalreisen erforderliche Insolvenzausfallversicherung ist auf einen deutschlandweiten Zusammenbruch vieler Veranstalter nicht ausgerichtet. Dafür ist die insgesamt zur Verfügung stehende Deckungssumme viel zu gering. Und Nicht-Pauschalreisende oder Konzertbesucher sind gar nicht abgesichert gegen die Insolvenz ihres Vertragspartners. Also sind Gutscheine bereits grundsätzlich die vorzugswürdige Lösung.

Gutschein-Token als Krisen-Zweitwährung?

Noch überzeugender wird das Ganze, wenn man diese Gutscheine jetzt noch so ausgestalten würde, dass sie auch tauschbar und handelbar sind, wenn sie also auf einer Plattform getauscht und durch Verkauf in Geld umgemünzt werden können. Die technischen und rechtlichen Möglichkeiten dafür sind in Zeiten von Blockchain und Token heute da. Die krisenbedingten Gutscheine könnten auf diese Weise zu einer Art „Krisen-Zweitwährung“ werden.

 

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