Umsetzung der EU-VERBANDSKLAGEN-RICHTLINIE: Konkurrierende Konzepte von Unternehmensverbänden und Verbraucherzentrale
Bis zum 25. Dezember dieses Jahres muss die EU-Verbandsklagen-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Für das deutsche Recht bedeutet dies vor allem, dass erstmals eine Verbandsklage auf Abhilfeleistung ermöglicht werden muss. Für die Umsetzung haben zum einen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und zum anderen führende Verbände auf Unternehmerseite gutachterlich ausgearbeitete Umsetzungsvorschläge vorgelegt. Wo liegen Unterschiede, wo Gemeinsamkeiten?
Dr. Guido Waßmuth,
Dr. Alexander Frhr. von Rummel
Mittwoch, der 27. April 2022