ESMA veröffentlicht Schwerpunkte für die Aufsichtskonvergenz in 2019

Daniel Bögeholz
Montag, der 18. Februar 2019

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat vor Kurzem ihre Schwerpunkte für die Aufsichtskonvergenz im laufenden Jahr 2019 veröffentlicht. Es ist wenig überraschend, dass der Brexit eines der wichtigsten Themen für die Aufsicht ist. Aber auch mit Blick auf MiFID II und MiFIR, sowie die Regulierung des Krypto-Marktes und Finanz-Innovationen hat sich die ESMA etwas vorgenommen.

Brexit und die Folgen – no empty shells

Tritt das Vereinigte Königreich aus der EU aus, stellen sich zahlreiche Fragen die die Zukunft der Unternehmen in UK, aber auch die Dienstleistungserbringung innerhalb der verbleibenden Mitgliedsstaaten betreffen. Die ESMA hat sich jedenfalls vorgenommen, die Konvergenz der mitgliedstaatlichen Anforderungen bei der Verlagerung, etwa eine lizensierte, physische Präsenz im Inland zu unterhalten, genau im Auge zu behalten. Dass die Europäischen Aufsichtsbehörden etwa kein Fan des “Back-Branching” – also der Dienstleistungserbringung auf Basis eines Finanzpasses einer im SSM lizensierten Bank mittels UK-Zweigniederlassung – sind, hat die EZB bereits deutlich kommuniziert. Nationalen Alleingängen im Kampf um die abwandernden britischen Institute scheint die ESMA daher einen Riegel vorschieben zu wollen.

MiFID II und MiFIR – erste Anpassung von Guidelines

Die ESMA nimmt sich vor, die nationalen Umsetzungen bzw. Anwendungen von MiFID II und MiFIR durch einen Informationsaustausch mit den mitgliedsstaatlichen Behörden stärker zu koordinieren. Praktisch relevant ist vor allem, dass geplant ist, u.A. zum Thema Geeignetheit, Product Governance und der Compliance-Funktion aktualisierte Leitlinien zu veröffentlichen, und dabei auch das Thema “Sustainable Finance” zu berücksichtigen. Aber auch Fragen der Kostentransparenz und Best Execution stehen auf der To-Do-Liste. Ohne dies in die Prioritätenliste aufgenommen zu haben, plant die ESMA zudem eine Überprüfung, wie die Mitgliedsstaaten die Guidelines zum Beschwerdemanagement umgesetzt haben. Desweiteren sollen mit Blick auf die Sekundärmärkte auch nationale Ausnahmen bei der Vorhandelstransparenz unter die Lupe genommen werden.

Grenzüberschreitende Tätigkeiten und Anlegerschutz

Mit Blick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten will die ESMA einen stärkeren Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden erreichen. Ausgehend von den Ergebnissen der jüngsten Studie zu Performance und Kosten von Retail Investment Produkten in der EU plant die ESMA Implikationen für die konvergente Aufsicht zu ermitteln. Insbesondere soll auch eine effektive Produktintervention sichergestellt werden, indem die nationalen Maßnahmen, die auf denen der ESMA aufbauen, konsistent eingeführt und angewendet werden.

Innovationen: Krypto, Fintechs, etc.

Mit Blick auf innovative Geschäftsmodelle und Produkte plant die ESMA die nationalen Herangehensweisen zu beobachten, und mitgliedsstaatlichen Behörden eine Austauschplattform zu bieten, auf der sich diese etwa zum Thema Erlaubnisverfahren, etc. koordinieren können. Der Ansatz der ESMA soll insoweit auf den jüngst veröffentlichten Dokumenten zu Crypto-Assets und Regulatory Sandboxes / Innovation Hubs aufbauen.

Informationsaustausch

Um den innereuropäischen Datenaustausch zwischen den Behörden zu erleichtern, soll die Datenqualität mit Blick auf deren Aussagekraft und Konsistenz verbessert werden. Gegebenenfalls will die ESMA daraus Empfehlungen für Verbesserungen des Reportings ableiten.

Fazit

Große Überraschungen beinhalten die Aufsichtsschwerpunkte der ESMA nicht. Nichtsdestotrotz wird die Tätigkeit der Behörde erhebliche praktische Auswirkungen mit sich bringen. Gerade die in Annex III aufgezählten, in 2019 zu überarbeitenden Guidelines sind – als Teil der Aufsichtspraxis der BaFin – nicht zu unterschätzen.

Neuigkeiten