BaFin-Entwurf zu nachhaltigen Investmentvermögen
Anforderungen an Anlagebedingungen
Für nachhaltige Investmentvermögen müssen nach der Auffassung der BaFin eine der drei folgenden Alternativen in den Anlagebedingungen geregelt werden:
- Das Investmentvermögen muss zu mindestens 75% in nachhaltige Vermögensgegenstände investiert werden. Zur Bestimmung der nachhaltigen Vermögensgegenstände wird auf die Regelungen der SFDR und der TaxonomieVO verwiesen.
- Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände müssen bei mindestens 75% des Investmentvermögens Nachhaltigkeitsgesichtspunkte/-faktoren entscheidend sein oder bei der Verwaltung des gesamten Investmentvermögens muss eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt werden (z.B. Best-in-Class).
- Die Anlagebedingungen müssen einem nachhaltigen Index nachgebildet werden.
Fortschritte aber weiter problematisch
Im Vergleich zum ersten Entwurf sind Fortschritte zu verzeichnen. Insbesondere wird die Richtlinie nunmehr näher an die europäischen Vorgaben angelehnt und die BaFin verzichtet auf zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen. Gleichwohl bleibt das grundsätzliche Problem bestehen, dass die BaFin verpflichtende Grenzwerte für nachhaltige Investmentvermögen festsetzt, die vom europäischen Gesetzgeber bisher bewusst vermieden werden. Insofern handelt es sich um einen Sonderweg, der zusätzlich zur Unübersichtlichkeit der neuen Regulierung beiträgt.
Bis zum 6. September 2021 kann zu diesem Entwurf Stellung genommen werden. Allerdings müssen Investmentvermögen bereits jetzt die Vorgaben des Konsultationspapier (vorsorglich) beachten.