Aufsichtsbehörden unterstützen stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzbranche
Kurz vor Weihnachten haben die ESMA, die EBA und die EIOPA umfassende Berichte zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzbranche vorgelegt. Die EU-Kommission hatte sie im Rahmen ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums um Stellungnahmen zu der Frage gebeten, ob der Kapitalmarkt unangemessenen Druck zu kurzfristigem Handeln auf Unternehmen ausübt. Hintergrund dafür ist die Sorge, dass ein zu starker Fokus auf kurzfristige finanzielle Renditen eine – für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten notwendige – Verlängerung des Zeithorizonts bei Unternehmensentscheidungen erschweren könnte.
Druck zu kurzfristigem Handeln auf Unternehmen wohl nicht unangemessen, …
Die europäischen Aufsichtsbehörden sehen in ihren Berichten keine eindeutigen Anhaltspunkte dafür, dass der Kapitalmarkt einen unangemessenen Druck zu kurzfristigem Handeln auf Unternehmen ausübt. Zwar sind Tendenzen zur Ausrichtung auf einen eher kurzfristigen Handlungshorizont erkennbar. Die Aufsichtsbehörden finden jedoch keine konkreten Beispiele, in den es nach ihrer Auffassung zu einem unangemessenen Druck käme. Dabei sind sie zu Recht zurückhaltend mit der Annahme, dass ein ggf. bestehender Druck auch „unangemessen“ wäre. Denn herkömmliche Investitionsstrategien sind zumeist (nur) auf Zeiträume von unter fünf Jahren ausgelegt, was Investoren grundsätzlich nicht vorwerfbar ist. In diesen Zeiträumen spielen jedoch Nachhaltigkeitsaspekt (jedenfalls noch) nur eine begrenzte Rolle. Zusammenfassend lässt sich somit sagen: Es besteht zwar zum Teil ein gewisser Druck zu kurzfristigen (d.h. mit einem Zeithorizont von bis zu fünf Jahren) Handeln, dieser Druck kann aber im gegenwärtigen System nicht als unangemessen angesehen werden.
Die Aufsichtsbehörden weisen zudem darauf hin, dass der Fokus auf kurzfristige Renditen bereits als eine wesentliche Ursache für die Finanzkrise identifiziert worden ist. Es sind deswegen in den letzten Jahren verschiedene Schritte zur Förderung von langfristigen Investitionsentscheidungen (z.B. Regelung der Vergütungen) unternommen worden. Die Auswirkungen dieser Schritte sollten zunächst noch beobachtet werden.
…dennoch weitere Regulierung aus Sicht der Aufsichtsbehörden wünschenswert, …
Auch wenn die Aufsichtsbehörden keine konkreten Hinweise auf einen unangemessenen Druck zu kurzfristigem Handeln gefunden haben, fordern insbesondere EBA und ESMA gleichwohl weitere Schritte zur Förderung eines langfristigen Handlungshorizonts bei der Unternehmensführung. Dazu schlagen sie u.a. die Schaffung einheitlicher Standards und Benchmarks, die weitere explizite Normierung von Nachhaltigkeitserwägungen in den Regelungen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie weitergehende, vereinheitlichte Offenlegungspflichten vor. Insbesondere regen sie eine Änderung der „Non-Financial Reporting Directive“ an, damit eine weitergehende Offenlegung von ESG relevanten Informationen erfolgt. Insbesondere EBA und ESMA empfehlen die von der Kommission im Juni 2019 erlassenen Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung auszuwerten und die Regelung entsprechender bindender Standards zu erwägen. Langfristig sei aufgrund der globalen Dimension der Finanzmärkte ein internationaler Rahmen für die Offenlegung ESG relevanter Informationen anzustreben.
…über deren Zielrichtung auf europäischer Ebene Einigkeit zu bestehen scheint.
Beim europäischen Gesetzgeber rennen die Aufsichtsbehörden mit diesen Anregungen anscheinend offene Türen ein. Bereits einen Tag vor der offiziellen Veröffentlichung der ersten Berichte haben das Europäische Parlament und der Rat in ihrem finalen Kompromiss zur Taxonomie-VO darauf verständigt, dass die Publizitätspflichten für Unternehmen erweitert werden sollen. Unternehmen, die zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind, müssen demnach auch darstellen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Die Berichte der Aufsichtsbehörden zeigen, dass zwar kaum von einem unangemessenen Druck zu kurzfristigem Denken und Handeln gesprochen werden kann. Damit die Kapitalmärkte das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele aktiv unterstützen, bedarf es jedoch weitergehender Reformen. Die Berichte – und anderen Dokumente – lassen erkennen, dass die Aufsichtsbehörden dieser Reform der Finanzmärkte durchaus aufgeschlossen gegenüberstehen. Der europäische Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden ziehen somit – wie die geradezu vorfristige Umsetzung der Publizitätsvorschläge im Kompromiss der Taxonomie-VO zeigt – offensichtlich an einem Strang.