Die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union muss bis zum 1. August 2022 vollzogen sein. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf (20/1636) der Bundesregierung vor. Dieser will es nicht nur beim bislang schon im Nachweisgesetz vorgesehenen Schriftformerfordernis belassen. Während insoweit bislang keine Sanktionen für einen Verstoß vorgesehen waren, soll ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis nun sogar durch Bußgelder sanktioniert werden.
Vorgegeben ist der Zwang zur Schriftform durch die EU keineswegs. Der Entwurf der Bundesregierung schöpft die stärkere Nutzung der Textform, die die Richtlinie ermöglicht, nicht aus. Wieder entscheidet man sich in Deutschland daher für ein nicht erst in Zeit von New Work unnötiges und fortschrittsfeindliches Festhalten an abwegigem Brauchtum.
Dann werden wir alle Arbeitsverträge entweder ausdrucken und unterschreiben lassen, die Dokumente dann papierersetzend scannen und das Originaldokument wegwerfen…
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