Do´s & Don´ts bei Nachhaltigkeitsangaben – ESMA gibt praktische Hinweise

Die ESMA hat Hinweise zu klaren, fairen und nicht irreführenden Nachhaltigkeitsangaben veröffentlicht, die der Bekämpfung von Greenwashing dienen sollen.
Carla Stamm,
Natascha Schum
Friday August 8th, 2025

Worum geht es?

Ob Emittenten:innen, Fondsmanager:innen oder Anbieter:innen von Wertpapierdienstleistungen – immer mehr Marktteilnehmer:innen bewerben ihre Finanzprodukte und -dienstleistungen mit nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen oder einem vermeintlich nachhaltigen Profil. Doch dieser Trend birgt Risiken: Häufig fehlt es an fairen, klaren und nicht irreführenden Informationen für Anleger:innen. Ein einheitlicher rechtlicher Rahmen sowie verbindliche, standardisierte Nachhaltigkeitslabels oder Zertifizierungen zur Bekämpfung solcher Greenwashing-Tendenzen sind bislang weitgehend nicht vorhanden.

Mit dem am 1. Juli 2025 veröffentlichten thematischen Hinweisen („Thematic notes on clear, fair and not misleading sustainability-related claims“, „Hinweispapier“) nimmt sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) diese Thematik vor und erläutert, welche Nachhaltigkeitsangaben von der Aufsicht aufgrund beobachteter Marktpraktiken als zulässig und welche als verboten erachtet werden.

Das Hinweispapier baut auf verschiedenen Arbeiten der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) zum Thema Greenwashing auf. Als Anknüpfungspunkt dient insbesondere der Fortschrittsbericht der ESMA zur Bekämpfung von Greenwashing.

Die Hinweise sollen ausdrücklich keine neuen Offenlegungspflichten schaffen. Sie dienen als Orientierung für Marktteilnehmer:innen und gelten für sog. „nicht-regulatorische“ mündliche und schriftliche Mitteilungen (wie z.B. Marketingmaterialien oder freiwillige Berichterstattung), denen keine speziellen Offenlegungsvorgaben zugrunde liegen.

Vier Grundsätze für glaubwürdige Nachhaltigkeitsangaben

Die ESMA formuliert im Rahmen ihrer allgemeinen Erwartungen zunächst vier Grundsätze, die das Kernelement des Hinweispapiers bilden:

  1. Genauigkeit (Accurate)
    Angaben müssen das Nachhaltigkeitsprofil fair und präzise widerspiegeln. Übertreibungen, Auslassungen und vage Formulierungen sind zu vermeiden. ESG-Terminologie und visuelle Elemente müssen konsistent und sachlich sein.
  2. Zugänglichkeit (Accessible)
    Informationen sollen leicht zugänglich, übersichtlich und verständlich sein. Besonders bei Kleinanlegern empfiehlt sich bei komplexen Inhalten eine mehrschichtige Darstellung (Layering), etwa durch schrittweise Präsentation.
  3. Belegbarkeit (Substantiated)
    Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen sollten auf nachvollziehbaren Methoden, Daten und Prozessen zurückzuführen sein. Soweit Vergleiche gemacht werden, sollten diese glaubwürdig begründet, transparent und methodisch sauber belegt sein.
  4. Aktualität (Up to date)
    Nachhaltigkeitsangaben sollten auf aktuellen Informationen beruhen. Wesentliche Änderungen sind zeitnah offenzulegen, und das Datum der Analyse sollte klar angegeben werden.

Nachhaltigkeitsangaben durch ESG-Referenzen

In der Kommunikation mit Privatanleger:innen werden in der Praxis häufig ESG-Referenzen (z.B. Brancheninitiativen, Labels und Auszeichnungen oder auch Vergleiche mit Wettbewerber:innen) verwendet. Da diese in mehrfacher Hinsicht irreführend sein können, geht die ESMA auf diesen Bereich näher ein. Dafür formuliert sie zunächst allgemeine Verhaltensregeln („Do´s und Dont´s“) bei der Verwendung von ESG-Referenzen:

Do’s:

  • Erläuterung, wie Kriterien für eine ESG-Zertifizierung erfüllt bzw. gemessen und überwacht werden und wie sie das ESG-Profil eines Produkts beeinflussen.
  • Bei Verknüpfung mit Drittbewertungen: Angabe der Bedeutung der Zertifizierung, deren Grundlage, der Aussteller und das Ausstellungsdatum.
  • Angabe von Infos zum zertifizierenden Unternehmen und Klärung, ob regelmäßige Überprüfung der Zielumsetzung erfolgt.
  • Mehrschichtige Darstellung (z.B. Präsentation von Infos auf mehreren Ebenen) oder Verlinkung auf Webseite für weiterführender Informationen, um Überforderung der Leser:innen zu vermeiden.

 Don’ts:

  • Verweise auf ESG-Nachweise für Produkte ohne Nachhaltigkeitsbezug (z.B. Benchmarks, die ESG-Kriterien nicht berücksichtigen).
  • Übertreibung der Bedeutung einer Referenz bzw. Qualifikation (z.B. Zugehörigkeit zu einer Brancheninitiative oder Verleihung eines ESG-Preises).
  • Nutzung veralteter oder nicht repräsentativer ESG-Referenzen oder Qualifikationsnachweise.
  • Nicht konsistente, wechselnd oder fallweise Verwendung mehrerer Quellen für eine bestimmte Referenz.

Im Anschluss wird auf konkrete Do´s und Don’ts bei der Angabe von Brancheninitiativen, Labels und Auszeichnungen sowie bei Vergleichen mit Wettbewerber:innen und Vergleichsgruppen hingewiesen, die jeweils durch Beispiele bewährter bzw. schlechter Praktiken veranschaulicht werden.

Fazit:

Das Hinweispapiers bietet betroffenen Marktteilnehmer:innen eine hilfreiche Handreichung, um Greenwashing-Risiken zu verringern, die insbesondere bei der Verwendung von Marketingmaterial und der Angabe freiwilliger Nachhaltigkeitsinformationen entstehen können.

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