Dos and Don’ts bei Nachhaltigkeitsangaben – ESMA setzt Hinweise-Reihe fort

Die ESMA ergänzt ihre Hinweise zu klaren, fairen und nicht irreführenden Nachhaltigkeitsangaben und rückt die Kommunikation über ESG-Strategien ins Zentrum.
Dr. Nina Scherber,
Natascha Schum
January 20, 2026

Worum geht es?

Mit ihrem ersten Hinweispapier zu klaren, fairen und nicht irreführenden Nachhaltigkeitsangaben hatte die ESMA bereits am 1. Juli 2025 wichtige Orientierungspunkte gesetzt, um Greenwashing-Risiken einzudämmen (vgl. Blog_lindenpartners). Die am 14. Januar 2026 veröffentlichten thematischen Hinweise bauen konzeptionell auf dem erstenHinweispapier auf und konkretisieren die dort vorgestellten vier Grundsätze für glaubwürdige Nachhaltigkeitsangaben (Genauigkeit, Zugänglichkeit, Belegbarkeit und Aktualität). Konkret legt die ESMA in ihrem zweiten Hinweispapier den Fokus auf die Kommunikation von ESGStrategien. Wie schon beim ersten Hinweispapier sind auch die neuen Hinweise als nicht regulierend zu verstehen und sollen Marktteilnehmer:innen praktische Guidelines für ihre ESG-Kommunikation an die Hand geben. Sie gelten für sog. „nicht-regulatorische“ mündliche und schriftliche Mitteilungen (wie z.B. Marketingmaterialien oder freiwillige Berichterstattung).

Auch wenn die Hinweise primär einen praxisorientierten Ansatz verfolgen, zeigen sie klar, welche Erwartungen Aufsichtsbehörden künftig an Marktteilnehmer:innen stellen werden.

Warum ESG-Strategien jetzt im Vordergrund stehen

Bereits im ersten Hinweispapier hat die ESMA verdeutlicht, wie relevant zutreffende Nachhaltigkeitsangaben für Anlegerentscheidungen sind, und konkrete Hinweise für Nachhaltigkeitsangaben von ESG-Referenzen (z.B. Brancheninitiativen, Labels und Auszeichnungen) anhand von Praxisbeispielen dargelegt. In ihrem zweiten Hinweispapier rückt die ESMA nun Nachhaltigkeitsangaben zu ESG-Strategien – insbesondere zur ESG-Integration und zu ESG-Ausschlüssen – in den Fokus. Diese sind nicht weniger relevant für die Entscheidungen von Anleger:innen, werden in der Praxis jedoch häufig unpräzise, uneinheitlich oder missverständlich formuliert. Dies birgt das Risiko, dass insbesondere (Retail-)Anleger:innen die Nachhaltigkeitsstrategie eines Finanzprodukts falsch einschätzen.

Die ESMA legt ihrem Hinweispapier das folgende Begriffsverständnis von ESG-Strategien zugrunde: Unter ESG-Integration fallen Strategien, die im Allgemeinen darauf abzielen, die risikobereinigten Renditen durch die Berücksichtigung wesentlicher ESG-Risiken und -Chancen zu verbessern. Diese Berücksichtigung kann verbindlich oder unverbindlich erfolgenund führt nicht zwangsläufig zu einer Veränderung der Portfoliozusammensetzung. ESGIntegration erweitert also primär die Entscheidungsgrundlage, ohne bestimmte Anlagen per se auszuschließen. Demgegenüber zielen ESG-Ausschlüsse in der Regel darauf ab, risikobehaftete Engagements zu vermeiden oder zu minimieren und/oder das Portfolio an bestimmten Werten oder Normen auszurichten. Bestimmte Unternehmen, Aktivitäten oder Sektoren werden also systematisch aus dem Anlageuniversum entfernt. Die Ausschlusskriterien wirken unmittelbar auf das Portfolio, da sie bestimmte Investments grundsätzlich ausschließen und häufig über feste Schwellenwerte oder Filtermechanismen umgesetzt werden.

Anknüpfend an die vier Grundsätze für glaubwürdige Nachhaltigkeitsangaben erläutert die ESMA in ihren neuen Hinweisen die Do´s und Don´ts bei der Kommunikation zur ESG-Integration und zu ESG-Ausschlüssen.

ESG-Integration: Klarheit über Prozess und Wirkung

Nach Beobachtung der ESMA wird der Begriff „ESG-Integration“ häufig als Sammelbegriff verwendet, ohne dass erläutert wird, wie ESG-Faktoren konkret in den Investmentprozess einfließen.

Die ESMA empfiehlt daher die nachfolgenden Verhaltensweisen („Do`s“):

  • Klare Definition der ESGIntegration bei erster Erwähnung sowie Verwendung einfacher Sprache und anschaulicher Beispiele zur Erläuterung der ESGBerücksichtigung.
  • Deutliche Angabe über die Verbindlichkeit der ESGIntegration, den Einfluss von ESGFaktoren auf Portfolioentscheidungen, den Umfang der ESGNutzung in der Finanzanalyse sowie dieAuswirkungen der ESGIntegration auf die Portfoliozusammensetzung.
  • Offenlegung, auf welcher Stufe des Prozesses ESG-Faktoren berücksichtigt werden (Analyse, Gewichtung, Allokation).
  • Transparenz über Unterschiede im Ambitionsniveau je Anlageklasse oder Sektor.
  • Klarstellung, ob ausschließlich Risiken oder auch Chancen berücksichtigt werden.

Nach der ESMA sind die nachfolgenden Angaben hingegen zu vermeiden („Don´ts“):

  • Keine Verwendung von „ESGIntegration“ als Oberbegriff für verschiedene ESGStrategien.
  • Keine pauschalen Unternehmensangaben zum Anteil ESGintegrierter Vermögenswerte ohne präzise Abgrenzung.
  • Keine Behauptung der ESGIntegration bei ESGBenchmarkProdukten ohne entsprechende Strategieelemente.
  • Keine Hervorhebung eines überlegenen Nachhaltigkeitsprofils allein auf Basis der ESGIntegration ohne belegtes Ambitionsniveau.

 

ESG-Ausschlüsse: Transparenz über Kriterien und Schwellenwerte

Auch bei Behauptungen zu ESG-Ausschlüssen stellt die ESMA erhebliche Unterschiede in der Marktpraxis fest. Als bewährte Praktiken in der Kommunikation von ESG-Ausschlüssen („Do´s“) benennt die ESMA:

  • Beschreibung des Ausschlussprozesses, der ESGKriterien und Schwellenwerte in einfacher Sprache.
  • Klarstellung der absoluten oder schwellenbasierten Definition der Ausschlüsse.
  • Transparenz über die zugrunde liegende Wesentlichkeitsprüfung (einfach oder doppelt).
  • Darstellung der Auswirkungen der Ausschlüsse auf das Anlageuniversum und die Portfoliozusammensetzung.
  • Präzisierung der Herkunft der Ausschlusskriterien (unternehmensweite Richtlinie oder produktspezifische Vorgabe).

Verboten sind hingegen („Don´ts“):

  • Keine Behauptung einer ESGAusschlussstrategie ohne definierte und konsequent angewendete Kriterien.
  • Keine Hervorhebung eines überlegenen Nachhaltigkeitsprofils ohne belegtes Ambitionsniveau der Ausschlusskriterien.

Bedeutung für die Praxis

Die Hinweise der ESMA sind zwar regulatorisch nicht bindend, haben jedoch faktisch aufsichtsrechtliche Relevanz. Zur Risikominimierung im Hinblick auf Greenwashing sollten Marktteilnehmer:innen ihre öffentlich zugänglichen Materialien – insbesondere Marketingunterlagen, Präsentationen und Webseiten – überprüfen und an die von der ESMA dargestellten Erwartungen anpassen. Dies gilt insbesondere für Produkte, deren ESG-Strategien nur eine geringe tatsächliche Wirkung entfalten, aber prominent hervorgehoben werden.

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