Taxonomie-VO beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht
Nachdem sich die beteiligten Gesetzgebungsorgane der EU im Dezember 2019 auf einen Kompromissentwurf der Taxonomie-Verordnung einigen konnten, wurde dieser Text am 15. April zunächst vom Rat und dem zügig folgend am 18. Juni 2020 vom Parlament angenommen. Nur wenige Tage später, am 22. Juni 2020 wurde die Verordnung im Amtsblatt verkündet. Sie tritt damit am 12. Juli 2020, 20 Tage nach der Veröffentlichung, in Kraft. Für die Anwendung ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen, die klimabezogenen Teile der Klassifizierung gelten ab 2021.
Mit der Taxonomie-Verordnung hat der europäische Gesetzgeber ein gemeinsames, EU-weites Klassifikationssystem geschaffen, das für alle Investitionsmöglichkeiten mit erheblichen Klima- und Umweltauswirkungen gilt. Mit der darin verankerten gemeinsamen Terminologie sollen Investoren ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten erkennen können, um in sie zu investieren und dadurch ihre Investitionen nachhaltiger zu gestalten.
Damit ist ein wichtiger Schritt unternommen, aber sicherlich nicht der letzte. Die Kommission wird nun die in der Verordnung festgelegten Grundsätze auf der Stufe 2 des Lamfalussy-Verfahrens ergänzen. Dazu wird sie delegierte Rechtsakte erlassen, in denen sie – aufsetzend auf den Empfehlungen des TEG-Reports – spezifische technische Evaluierungskriterien festlegen wird. Das erste Paket mit Kriterien für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel soll bis Ende des Jahres geschnürt sein.