Entwurf der technischen Bewertungskriterien zu den weiteren Umweltziele der Taxonomie veröffentlicht

Am 3. August 2021 hat die zuständige Unterarbeitsgruppe der Platform on Sustainable Finance, die Technical Working Group (TWC), einen Bericht mit Empfehlungen für technische Bewertungskriterien zu den vier nicht klimabezogenen Umweltziele der Taxonomie zur Konsultation gestellt.
Dr. Nina Scherber,
Maxi Gianna Kerkloh
Thursday August 5th, 2021

Weitere nicht klimabezogene Umweltziele werden abgedeckt

Der Bericht der TWC schlägt eine Reihe vorrangiger Wirtschaftsaktivitäten vor und enthält Empfehlungen für die damit verbundenen technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung eines wesentlichen Beitrags und zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung (sog. DNSH-Kriterien) in Bezug auf die vier nicht klimabezogenen Umweltziele der Taxonomie. Damit werden nun auch diese weiteren Umweltziele, d.h. (3) die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (4) der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, (5) die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie (6) Biodiversität und Schutz gesunder Ökosysteme, erstmalig adressiert.

Der Bericht gliedert sich in zwei Teile (Teil A nebst Anhang und Teil B nebst Anhang). Im Teil A des Berichtes wird der Ansatz der Taxonomie beschrieben und die angewendete Methodik dargelegt: So erklärt der Bericht ausführlich, welche Anforderungen und Gesichtspunkte bei der Entwicklung der Kriterien der Taxonomie herangezogen wurden, die Schritte und Überlegungen, die der Priorisierung von Wirtschaftsaktivitäten vorausgegangen sind sowie die Methodik, die für die Entwicklung der technischen Bewertungskriterien verwendet wurde.

Aus Leitzielen folgen Bewertungskriterien

Um zu definieren, was der von der Taxonomie geforderte wesentliche Beitrag zu einem Umweltziel ist, hat die TWC Leitziele (sog. Headline Ambition Levels) festgelegt, d.h. ein angestrebtes Ziel definiert, das mit jedem Umweltziel verbunden ist. Darüber hinaus wird erörtert, wie die Umweltziele zusammenwirken und welche Art von Beitrag durch eine Tätigkeit erwartet werden sollte. Auf dieser Grundlage hat die Arbeitsgruppe sodann ihre Empfehlungen für die Bewertungskriterien entwickelt, die im zweiten Teil des Berichtes, Teil B-Annex, auf nahezu 1000 Seiten näher erläutert werden.

Nachjustierung

Neben den Bewertungskriterien zu den bislang noch fehlenden Umweltzielen enthält der Bericht noch einige wenige Vorschläge zur Ergänzung weiterer Wirtschaftstätigkeiten bezüglich der Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, deren technische Bewertungskriterien bereits über einen Delegierten Rechtsakt festgelegt wurden. Diese sollen voraussichtlich in einer späteren Aktualisierung des Delegierten Rechtsakts durch die Europäische Kommission berücksichtigt werden.

Enger Zeitplan

Die Konsultationsfrist erscheint angesichts des Berichtumfangs kurz bemessen: Stakeholder und Interessenvertreter können bis zum 24. September 2021 ihr Feedback einreichen. Der finale Bericht soll noch im November 2021 an die Kommission übermittelt werden, was in Anbetracht der hohen Anzahl an Rückmeldungen in den vorherigen Konsultationen zwar ambitioniert, wohl aber auch erforderlich sein dürfte, wenn die Kommission ihr Ziel einhalten will, die technischen Bewertungskriterien für die weiteren, nicht klimabezogenen vier Umweltziele in der ersten Hälfte des Jahres 2022 zu erlassen.

 

 

Maxi Gianna Kerkloh

Maxi Gianna Kerkloh

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