Der Anteil von Atom und Gas an taxonomiekonformen Investitionen wird sichtbar gemacht

Die ESAs konkretisieren die Offenlegungsanforderungen, um die taxonomiekonforme Investitionen in Erdgas und Kernkraft im Rahmen der SFDR sichtbar zu machen.
Dr. iur. Noah Neitzel,
Leon Blacher
Thursday October 20th, 2022

Überblick

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, „ESAs“) schlagen in ihrem Bericht vom 30. September 2022 technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, „RTS“) vor. Ziel der RTS ist es, bei taxonomiekonformen Investitionen den Anteil von Kernkraft und Erdgas offenzulegen.

Die Kommission hatte die ESAs mit der Ausarbeitung eines solchen Vorschlags mandatiert, nachdem Erdgas und Kernkraft durch den Complementary Delegated Act unter bestimmten Voraussetzungen für taxonomiekonform erklärt worden waren. Die RTS konkretisieren nun die Vorgaben der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, „SFDR“) in Bezug auf diese Erweiterung der Taxonomie. Die Kommission wird sie über eine Delegierte Verordnung zur SFDR in Form einer Änderungverordnung zur Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 („SFDR DelVO”) umsetzen, die bereits am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Die ESAs lassen es angesichts des kurzen Umsetzungszeitraums allerdings ausdrücklich offen, ob das Inkrafttreten verschoben werden sollte. Sie weisen auf das langwierige Gesetzgebungsverfahren und die Komplexität der Umsetzung für die Marktteilnehmer hin (S. 5 des Berichts).

Der Bericht enthält darüber hinaus kleinere technische Änderungsvorschläge SFDR DelVO, die hier nicht behandelt werden.

Systematik der erdgas- und kernkraftbezogenen Offenlegungsvorschriften

Der Entwurf der RTS bezweckt, den Anteil an Investitionen in Erdgas und Kernkraft als Teil aller taxonomiekonformer Investitionen gesondert offenzulegen. Hierfür werden insbesondere die Templates für die vorvertraglichen Informationen in Anhang II und III der SFDR DelVO sowie die Templates zu den regelmäßigen Berichten in Anhang IV und V der SFDR DelVO ergänzt. Die Anteile werden sowohl mit als auch ohne Berücksichtigung von Staatsanleihen offengelegt. Hintergrund ist, dass die Taxonomiekonformität von Staatsanleihen nicht bestimmbar ist, sodass ihre Berücksichtigung den tatsächlichen Anteil taxonomiekonformer Investition verzerren kann.

Danach sollen die Anteile von Investitionen in Erdgas und Kernkraft in vorvertraglichen Informationen in einem Kuchendiagramm wie folgt dargestellt werden (S. 15, 20 des Berichts):

In den regelmäßigen Berichten sollen in einem Balkendiagramm jeweils als Anteile von Umsatz, Investitions- (CapEx) und Betriebskosten (OpEx) wie folgt ausgewiesen werden (S. 26, 31 des Berichts):

Ausblick

Erdgas und Kernkraft als taxonomiekonform einzustufen, wurde öffentlich kontrovers diskutiert. Den Anteil an Investitionen in Kernkraft und Erdgas sichtbar zu machen, kann vor diesem Hintergrund als Entgegenkommen auf die Kritiker*innen gewertet werden. Denn durch die Subkategorien haben es Marktteilnehmer*innen nun in der Hand, „gas- oder atomfreie taxonomiekonforme Produkte“ anzubieten oder in sie zu investieren. Ob die ESAs mit der Auswahl der Farbtöne – der atom- und gasfreie Anteil ist dunkelgrün, der Kernkraftanteil hellgrün und der Gasanteil graugrün – ein Statement setzen wollten, bleibt dabei offen.

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