“Sustainable Finance”…auf dem Weg zu einem grünen Finanzmarkt in der EU

Zum Ende des Jahres 2019 wurden einige wichtige Schritte auf dem Weg zu einem „grünen Finanzmarkt“ in der EU gegangen. Die von der EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums angestoßene Initiative nimmt damit zunehmend Gestalt an.
Dr. Nils Christian Ipsen,
Dr. Lars Röh
Friday January 17th, 2020

Worum geht es?

Die Europäische Kommission ist fest entschlossen, eine globale Führungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel zu übernehmen, wie sie auf der Weltklimakonferenz in Madrid im Dezember 2019 angekündigte. So soll Europa bis zum Jahr 2050 ein klimaneutraler Kontinent sein. Nachhaltigkeit ist in den nächsten Jahren daher auch das zentrale Thema der europäischen Finanzmarktregulierung. Bereits heute vergeht kaum ein Tag, an dem in den Medien nicht über nachhaltige Produkte und Konzepte von Finanzmarktteilnehmern berichtet wird. Die Aufgabe, um die es geht, ist gewaltig: Damit das Zwei-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens erreicht wird, müssen in der Europäischen Union jährlich zwischen EUR 180 und 270 Mrd. in ein nachhaltiges Wachstum investiert werden (Sustainable Finance). Dieses Investitionsvolumen will die Europäische Kommission durch eine beispiellose Umleitung von Kapitalströmen erreichen. Gleichzeitig sollen Banken, Versicherungen, Asset Manager und Ratingagenturen zukünftig Nachhaltigkeitsrisiken als wesentliche Risikotreiber berücksichtigen.

Die EU-Kommission hat bereits im März 2018 mit ihrem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums eine Tool-Box für regulatorische Maßnahmen zusammengestellt. Diese Maßnahmen werden nun konsequent abgearbeitet. Nach derzeitiger Planung sollen bereits Anfang 2021 die ersten Umsetzungspakete EU-weit in Kraft treten.

Grundlage: Nachhaltigkeit wird definiert

Der Kommission ist klar, dass Nachhaltigkeit ein weiter Begriff ist. Der Aktionsplan sieht daher vor, eine EU-weite Klassifizierung (Taxonomie) zu schaffen, die sich zunächst auf die ökologische Nachhaltigkeit konzentriert. Die von der EU-Kommission eingesetzte Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) hat hierzu im Juni 2019 einen ersten über 400 Seiten langen Bericht vorgelegt, der Vorschläge für eine Taxonomie-Methodik enthält. Die Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit soll dadurch messbar werden. Die Einzelheiten sind – wenig überraschend – heftig umstritten. Am 17. Dezember 2019 wurde nunmehr – in einem ersten Schritt – eine politische Einigung zwischen Rat und Parlament für einen Text zu einer Taxonomie-VO erzielt.

Daneben ist der Begriff der Nachhaltigkeit auch in der Offenlegungs-VO (VO (EU) 2019/2088) von zentraler Bedeutung, die am 9. Dezember 2019 im EU-Amtsblatt verkündet worden ist. Dadurch werden Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu größerer Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit verpflichtet. Die Offenlegungs-VO beschränkt sich im Unterschied zur Taxonomie-VO nicht nur auf die ökologische Nachhaltigkeit, sondern umfasst auch weitere, insbesondere soziale Aspekte der Nachhaltigkeit.

Auch durch die Regulierung von CO2-Benchmarks will die EU-Kommission einen Standard etablieren. Die gegenwärtig verfügbaren Indizes für CO2-arme Investitionen verfolgen unterschiedliche Ziele. Während einige Referenzwerte darauf abzielen, den CO2-Fußabdruck eines Standardanlageportfolios (lediglich) zu verringern, verfolgen andere das Ziel, Finanzprodukte zu bestimmen, die (aktiv) dazu beitragen, das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen. Um einem Wildwuchs in den Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, will die EU-Kommission einheitliche Standards für Methodik und Transparenz von CO2-Benchmarks schaffen. Die Benchmark-VO (VO (EU) 2016/1011) wurde entsprechend durch die am 9. Dezember im EU-Amtsblatt verkündete CO2-Benchmark-VO (VO (EU) 2019/2089) angepasst.

Um nachhaltiges Investieren zusätzlich zu vereinfachen, sollen zudem besondere Kennzeichen für nachhaltige Produkte eingeführt werden. Als Prototyp soll ein europaweiter Standard für sog. Grüne Anleihen (Green Bonds) dienen. Zu diesem Zweck hat die TEG 10 Empfehlungen und Schlussfolgerungen für eine EU Green Bond Standard vorgelegt.

Vermögensanlage: Nachhaltige Produkte sollen die Vermögensanlage prägen

Sobald geklärt worden ist, welche Finanzprodukte als nachhaltig anzusehen sind, geht es darum, Kapital entsprechend umzuleiten. Der Aktionsplan sieht vor, dass Berater und Vermögensverwalter ihre Kunden fragen müssen, ob sie nachhaltige Anlagen präferieren. Bejaht ein Kunde dies, ist dies bei jeder Anlageentscheidung oder Empfehlung zu berücksichtigen. Regulatorisch umgesetzt wird der Ansatz über eine Änderung der Level 2-Verordnungen zur MiFID II und zur IDD.

Risikomanagement: Nachhaltigkeitsrisiken müssen berücksichtigt werden

Der Aktionsplan fordert, dass im Risikomanagement von Kreditinstituten, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Ratingagenturen alle Risiken berücksichtigt werden, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und aus sozialen Problemen (ESG-Risiken) ergeben. Wie diese Berücksichtigung genau aussehen soll, wird lebhaft diskutiert.

Die europäischen Aufsichtsbehörden EBA (Bankaufsicht), ESMA (Wertpapieraufsicht) und EIOPA (Versicherungsaufsicht) arbeiten an Empfehlungen hierzu. So hat die ESMA für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter Empfehlungen abgegeben, wie Nachhaltigkeitsrisiken klar und kohärent berücksichtigt werden können. Banken und Versicherungen müssen sich ebenfalls darauf einstellen, dass ESG-Faktoren bei ihrer Aufsicht eine Rolle spielen. Die EBA und die EIOPA erarbeiten gerade Vorschläge, wie ESG-Risiken einbezogen werden können. EIOPA hat ihren finalen Bericht mit Empfehlungen an die EU-Kommission am 30. September 2019 veröffentlicht.

Transparenz: Fragen der Nachhaltigkeit sollen in Unternehmensberichten transparent werden

Die EU-Kommission will auch die Transparenz über Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung und -führung fördern. Sie hat zu diesem Zweck Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung im Rahmen der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen veröffentlicht. Danach soll ein Unternehmen über klimabedingte Chancen und Risiken informieren, die sein Geschäftsmodell beeinflussen können. Die Leitlinien sind bisher unverbindlich und sollen keine rechtlichen Verpflichtungen schaffen. Allerdings sieht der finale Kompromiss zur Taxonomie-VO inzwischen auch verbindliche Publizitätspflichten für bestimmte Unternehmen vor. Zudem will die EU-Kommission weiter untersuchen, ob es durch den Kapitalmarkt einen unangemessenen Druck auf Unternehmen gibt, sich auf kurzfristige Rendite zu konzentrieren und dabei die Nachhaltigkeitsfaktoren außer Acht zu lassen. Am 18. Dezember haben EBA, ESMA und EIOPA hierzu ihre Berichte vorgelegt, die eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen enthalten und zu einer weiteren Beobachtung raten.

Ausblick: Das Tempo erhöht sich

Die EU-Kommission hat eine Vielzahl von Bällen in die Luft geworfen hat, um ihr Ziel eines nachhaltigen Wachstums zu erreichen. Die Diskussion um Sustainable Finance nimmt zudem weiter an Fahrt auf und wird in verschiedenen Gremien zunehmend konkret geführt. Auch die EZB und nationalen Notenbanken denken bereits darüber nach, wie sie die Nachhaltigkeit mit ihren Mitteln weiter fördern kann. Kürzlich veröffentlichte das Network for Greening the Financial System (NFGS), dem seit 2017 Zentralbanken und Aufsichtsbehörden angehören, einen ersten Bericht mit Handlungsempfehlungen für Aufsichtsbehörden. Auf nationaler Ebene ist der Sustainable Finance-Beirat geschaffen worden, der die Bundesregierung bei der Erarbeitung einer entsprechenden Strategie beraten und ebenfalls konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln soll.

Die neue Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bereits einen Green New Deal angekündigt. Bei der Anhörung des zukünftig für den Finanzmarkt zuständigen Kommissars, Valdis Dombrovski, spielte Sustainable Finance die zentrale Rolle. In den nächsten Monaten sind neben den bereits angekündigten Berichten und Regulierungsentwürfen somit weitere Initiativen zu erwarten. Mit unserem Blog werden wir diese Entwicklungen begleiten und versuchen, allen Lesern einen „roten Faden“ durch das Labyrinth der europäischen ESG-Regulierung an die Hand zu geben.

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