Nachhaltigkeit in der Bankenaufsicht – EBA-Aktionsplan und BaFin-Merkblatt veröffentlicht

Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitserwägungen nimmt auch im Bankaufsichtsrecht Fahrt auf: Die EBA hat mit Blick auf die ihr zugewiesenen Aufgaben am 6. Dezember 2019 einen Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung veröffentlicht, der das Maßnahmenprogramm der EBA für die kommenden Jahre bis 2025 enthält. Auch die BaFin hat noch kurz vor Jahresende am 20. Dezember 2019 ihr Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht.
Dr. Nina Scherber,
Dr. Lars Röh
Friday January 17th, 2020

Aktivitäten auf europäischer Ebene

Kurz vor Beginn des neuen Jahrzehnts hat die European Banking Authoritiy (EBA) am 6. Dezember 2019 ihren Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung („sustainable finance“) veröffentlicht (EBA-Aktionsplan). Der EBA-Aktionsplan enthält das Maßnahmenprogramm der EBA für die kommenden Jahre bis 2025, mit dem die EBA die Aufgaben abarbeiten will, die ihr im Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ von der EU-Kommission zugewiesenen worden sind. Anhand eines Überblicks über die der EBA erteilten Mandate kündigt der EBA-Aktionsplan an, in welchen Bereichen die EBA im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken – sog. ESG-Faktoren (Enviromental Social and Governance, ESG) – in den kommenden Jahren über Berichte, Empfehlungen, Leitlinien oder auch technische Standards regulatorische Aktivitäten entfalten wird. Für die schrittweise geplante Umsetzung dieser Aufgaben skizziert der EBA-Aktionsplan eine Zeitleiste, der sich entnehmen lässt, dass die EBA im Zeitraum 2019-2025 einen Großteil ihrer Arbeitsergebnisse liefern will.

Daneben formuliert der EBA-Aktionsplan Leitgedanken zum Thema nachhaltige Finanzierung, die den betroffenen Instituten die politische Richtung und Erwartungshaltung auf Leitungsebene der EBA verdeutlichen sollen. Die EBA lässt eine deutliche Erwartungshaltung erkennen, dass die europäische Kreditwirtschaft in den Bereichen Strategie, Risikomanagement, Offenlegung und Szenarioanalyse bereits vor Aktualisierung der entsprechenden EU-Regelwerke sowie vor Erfüllung der EBA-Mandate erste Schritte zum Umgang mit ESG-Faktoren und ESG-Risiken in die Wege zu leiten hat.

Aktivitäten auf nationaler Ebene

Am 20. Dezember 2019 veröffentlichte die BaFin ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (BaFin-Merkblatt). Die darin zum Ausdruck kommende Erwartungshaltung der BaFin an die von ihr beaufsichtigten Institute deutet in dieselbe Richtung wie die der EBA.

Die Veröffentlichung des Merkblatts macht deutlich, dass auch die BaFin bereits im Vorfeld der EBA-Mandatsausarbeitungen zur Nachhaltigkeit im Finanzsystem Handlungsbedarf für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen sieht, vornehmlich in den Bereichen

  •  Banksteuerung
  •  Risikomanagement und
  •  Governance (Unternehmensführung).

Zwar formuliert das Merkblatt zunächst nur „weiche“ Anforderungen, die den von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen aus der Finanzwirtschaft als Orientierungshilfe im Sinne einer Good Practice bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Risikobetrachtung dienen soll. Vor dem Hintergrund der Vielzahl regulatorischer Vorhaben, die augenblicklich auf europäischer Ebene im Bereich Sustainable Finance verhandelt und ausgearbeitet werden, ist allerdings zu erwarten, dass die Empfehlungen des BaFin-Merkblattes in den laufenden europäischen Regulatorik-Prozess einfließen werden.

Nach Ansicht der BaFin ist innerhalb der Unternehmen eine „top down“– Befassung – d.h. vom Vorstand bis in die Abteilungen – und damit eine strategische Befassung der Geschäftsleitung mit Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb der Geschäfts- und Risikostrategie erforderlich. Mittels verantwortlicher Unternehmensführung sollen die Unternehmen ein Verständnis für signifikante Nachhaltigkeitsrisiken und deren Charakteristika sowie deren mögliche Auswirkungen auf das eigene Geschäft entwickeln. Dies impliziert, dass die Unternehmen ganzheitlich prüfen sollen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in bestehende Organisationsrichtlinien und Prozesse (u.a. bei der Kreditvergabe, sowie im Rahmen der Risikosteuerung und -controlling) integriert werden können. Mit Blick auf das schwerpunktmäßig behandelte Risikomanagement macht das Merkblatt deutlich, dass bestehende gesetzliche Vorgaben konkretisiert durch MaRisk, MaGo, KAMaRisk in jedem Fall zu beachten sind. Dies bedeutet, dass alle wesentlichen Risiken identifiziert, bewertet, überwacht, gesteuert sowie kommuniziert werden müssen und Nachhaltigkeitsrisiken dabei als Faktoren auf die bekannten Risikoarten einwirken. Beaufsichtigte Unternehmen sollen eine Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und dokumentieren. In der Wahl ihrer Ansätze und Methoden sind die Unternehmen – jedenfalls bislang noch – frei.

Sowohl der EBA-Aktionsplan als auch das BaFin-Merkblatt machen deutlich, dass das Thema Nachhaltigkeit die kommenden Jahre deutlich prägen wird. Unternehmen sollte daher nicht darauf vertrauen, dass es Brüssel bei unverbindlichen Empfehlungen belassen wird und sich frühzeitig dieses Themas annehmen.

 

 

Neuigkeiten