“Menschenrechte als „S“ in ESG – Updates aus Europa” Beitrag von Noah Neitzel und Daniel Schönfelder in der Rethinking Finance
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive wird weitere Anforderungen stellen. Unternehmen, die #taxonomie-konforme Aktivitäten ausüben wollen, müssen zusätzliche soziale Mindestanforderungen erfüllen.
![](https://lindenpartners.eu/wp-content/uploads/2023/02/sustainable_finance_reshoot_001-scaled-aspect-ratio-16-9-800x450.jpg)
Dr. iur. Noah Neitzel
Monday February 20th, 2023
Was ist also zu tun? Noah Neitzel und Daniel Schönfelder gehen in ihrem Beitrag in der aktuellen Ausgabe von REthinking: Finance dieser Frage nach. Dabei gehen sie von dem Kommissionsentwurf zur CSDDD aus.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Erweiterung der Schutzgüter: Unternehmen müssen zusätzlich zum LkSG darauf achten, dass z. B. die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschützt werden.
- Volle Wertschöpfungskette statt nur Teile der Lieferkette: Unternehmen müssen grds. ihre gesamte Wertschöpfungskette (upstream & downstream) einer Human Rights & Environmental Due Diligence unterziehen.
- Wiedergutmachung: Unternehmen müssen für den Fall von Menschenrechtsverletzungen grds. für Wiedergutmachung bei Geschädigten sorgen.
- Mehr Stakeholder Engagement: Unternehmen müssen Stakeholder umfassend in ihren HREDD-Prozess einbeziehen.