“Menschenrechte als „S“ in ESG – Updates aus Europa” Beitrag von Noah Neitzel und Daniel Schönfelder in der Rethinking Finance
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive wird weitere Anforderungen stellen. Unternehmen, die #taxonomie-konforme Aktivitäten ausüben wollen, müssen zusätzliche soziale Mindestanforderungen erfüllen.
Noah Neitzel
Montag, der 20. Februar 2023
Was ist also zu tun? Noah Neitzel und Daniel Schönfelder gehen in ihrem Beitrag in der aktuellen Ausgabe von REthinking: Finance dieser Frage nach. Dabei gehen sie von dem Kommissionsentwurf zur CSDDD aus.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Erweiterung der Schutzgüter: Unternehmen müssen zusätzlich zum LkSG darauf achten, dass z. B. die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschützt werden.
- Volle Wertschöpfungskette statt nur Teile der Lieferkette: Unternehmen müssen grds. ihre gesamte Wertschöpfungskette (upstream & downstream) einer Human Rights & Environmental Due Diligence unterziehen.
- Wiedergutmachung: Unternehmen müssen für den Fall von Menschenrechtsverletzungen grds. für Wiedergutmachung bei Geschädigten sorgen.
- Mehr Stakeholder Engagement: Unternehmen müssen Stakeholder umfassend in ihren HREDD-Prozess einbeziehen.