Aufsatz zum neuen Leitentscheidungsverfahren von Guido Waßmuth und Alexander von Rummel

Seit wenigen Wochen kann der BGH einzelne Revisionsverfahren zu „Leitentscheidungsverfahren“ bestimmen und dann begründete Entscheidungen auch dann erlassen, wenn die Revision z.B. durch Vergleich oder Rücknahme endet. In einem Aufsatz (BKR 2025, 199) stellen Guido Waßmuth und Alexander von Rummel das neue Verfahren dar und geben erste Antworten auf offene Fragen.
Dr. Guido Waßmuth,
Dr. Alexander Frhr. von Rummel
Dienstag, der 25. Februar 2025

Obwohl die Anzahl der neu eingegangenen Zivilverfahren an den deutschen Gerichten seit Jahren sinkt, ächzt die Justiz unter sogenannten „Massenverfahren“, also unter massenhaften Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter Ansprüche. Da sich dort häufig zumindest teilweise die gleichen entscheidungserheblichen Fragen stellen, wird angenommen, dass zügige höchstrichterliche Entscheidungen zu diesen Fragen die „Abarbeitung“ der Klagemassen an den Instanzgerichten erleichtern und beschleunigen. Gleichzeitig gibt es in solchen Klagekomplexen immer wieder naheliegende Versuche, eine nachteilige höhergerichtliche Klärung zu vermeiden. Revisionen enden dann – von außen betrachtet „unvermittelt“ – durch Vergleich oder Rücknahme, und die Instanzgerichte wissen immer noch nicht, wohin die Reise gehen soll. Hier soll das neue Leitentscheidungsverfahren Abhilfe schaffen. Dieses ermöglicht dem BGH, eine begründete Entscheidung zu erlassen, selbst wenn die Parteien des Revisionsverfahrens das Verfahren vor einer Entscheidung beendet haben. Das nimmt den Parteien die vom Gesetzgeber missbilligte Möglichkeit, einzelne BGH-Entscheidungen aus prozesstaktischen Gründen zu verhindern, um befürchtete negative Auswirkungen auf Parallelverfahren vor den Instanzgerichten zu vermeiden. 

Im Aufsatz (BKR 2025, 199) stellen Guido Waßmuth und Alexander von Rummel das neue Verfahren dar und geben erste Antworten auf offene Fragen.