Kurzarbeitergeld-Lotse
Kurzarbeit und der Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) setzen voraus, dass erstens eine arbeitsrechtliche Legitimation für die Einführung von Kurzarbeit sowie zweitens die sozialrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Kug vorliegen. Ferner müssen die erforderlichen Anzeigen und Anträge bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Der Kurzarbeitergeld-Lotse unterstützt Sie dabei, für Ihren Betrieb zu ermitteln, ob die Einführung von Kurzarbeit möglich ist. Anhand Ihrer Angaben erstellt er eine Übersicht mit Schritten, die Sie als nächstes erledigen können. Dabei stellt der Kurzarbeitergeld-Lotse keine Rechtsberatung dar, sondern gibt nur einen ersten Überblick über den allgemeinen rechtlichen Handlungsrahmen. Das Ausfüllen des Lotsen begründet kein Mandatsverhältnis zu lindenpartners.
Bitte berücksichtigen Sie: Ohne arbeitsrechtliche Legitimation besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Etwaige Zahlungen der Agentur wären zurückzuzahlen. Arbeitnehmer*innen behalten in einem solchen Fall ihren Entgeltanspruch in voller Höhe.
Fehlt eine Legitimation, sollte daher zeitnah eine wirksame Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmer*innen oder dem Betriebsrat getroffen werden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Die Vereinbarung sollte die Details möglichst genau regeln, also insbesondere nähere Regelungen zu Beginn und Dauer der Kurzarbeit und über die Lage und Verteilung der Arbeitszeit enthalten. Im Falle einer Betriebsvereinbarung sollten regelmäßig auch die betroffenen Arbeitnehmer*innen spezifiziert werden. Zur Vermeidung einer unangemessenen Benachteiligung der Arbeitnehmer*innen sollte die Vereinbarung eine ausreichend lange Ankündigungsfrist vorsehen und das Vorliegen der sozialrechtlichen Anforderungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld voraussetzen.
Wir empfehlen, sich zu konkreten Themen und Fragen jeweils anwaltlich beraten zu lassen.
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