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Donnerstag, 22. April 2021,
16:00 – 18:30 Uhr
Schmerzensgeld im Datenschutzrecht – Neues Spielfeld für Massenklagen?
Seit Einführung der DSGVO ist Datenschutzrecht ein Thema, was uns alle begleitet. Unternehmen hatten einen hohen Anpassungsbedarf, aber noch ist in der Praxis nicht alles umgesetzt und es gibt viele offene Fragen. Bisher drohte aber nur bei groben Rechtsverletzungen ein Bußgeld durch die Aufsichtsbehörden. Demgegenüber spielte Schadensersatz der Betroffenen bisher kaum eine Rolle. Auch unter Geltung der DSGVO haben deutsche Gerichte bislang jedenfalls für Bagatellfälle einen Schadenersatzanspruch der betroffenen Personen verneint. Dies könnte sich in Zukunft ändern. Der EuGH wird in Kürze die Frage beantworten, ob Schadensersatz auch in Bagatellfällen zu zahlen ist. Bejaht das Gericht dies, drohen eine Vielzahl von Klagen, die von Verbraucherschützern im Musterfeststellungsverfahren gebündelt werden können.
Wir zeigen auf, wo besondere Risiken bestehen, wie datenschutzrechtliche Compliance hergestellt werden kann und wie im Ernstfall auf die massenweise Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen reagiert werden kann.
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