Ehrbarer Kaufmann reloaded – Vor- und Nachteile einer allgemeinen Pflicht zur Nachhaltigkeit im Rahmen der Corporate Governance
Doing well by doing good? Reicht es darauf zu verweisen, dass die Berücksichtigung von ESG-Belangen in aller Regel ohnehin im langfristigen Unternehmensinteresse liegt? Oder ist auch im deutschen Gesellschaftsrecht eine Klarstellung notwendig, dass die Geschäftsleiter*innen im Rahmen des ihnen eingeräumten weiten unternehmerischen Ermessens auch ESG-Interessen abwägen dürfen und müssen, auch und wenn dies im Endeffekt zu für das Unternehmen wirtschaftlich nachteiligen Ergebnissen führt?
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