Die Zeiten, in denen Schadensersatz im Datenschutzrecht nur eine untergeordnete Rolle spielte, könnten bald vorbei sein. Der EuGH wird in Kürze die Frage beantworten, ob Schadensersatz auch in Bagatellfällen zu zahlen ist. Bejaht – was nicht ganz unwahrscheinlich erscheint – das Gericht dies, drohen eine Vielzahl von Klagen, die von Verbraucherschützern im Musterfeststellungsverfahren gebündelt werden können. Unternehmen sollten sich bereits jetzt darauf vorbereiten.
In unserer Online-Veranstaltung des lindenpartners law lab zeigen wir auf, wo besondere Risiken bestehen, wie datenschutzrechtliche Compliance hergestellt werden kann und wie im Ernstfall auf die massenweise Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen reagiert werden kann.
Hier geht’s zur Aufzeichnung und den Vortragsunterlagen der Veranstaltung.